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Молодёжные программы за границей Au-Pair и Work and Travel Представитель ассоциации IAPA


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тел: (044) 500 0919

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I. Die Aufgaben eines Au-pairs
Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.

Zum Alltag eines Au-pairs gehört im allgemeinen:
· Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen;
· das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten;
· die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen;
· das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen.

Die folgende Schilderung eines Au-pairs dürfte typisch sein:
"Der Morgen beginnt damit, daß ich die Kinder wecken, waschen und anziehen muß und mit ihnen frühstücke, damit sie gegen 8.00 Uhr in die Schule gebracht werden können. Sobald die Eltern aus dem Hause sind, die Mutter arbeitet halbtags -, fange ich an, das Zimmer aufzuräumen, dann bereite ich eine einfach Mahlzeit vor und esse mit den Kindem. Am frühen Nachmittag gehen sie meist wieder aus dem Haus, und ich fahre mit dem Bus zum Kurs in die Stadt und mache anschließend meine Hausaufgaben. Danach muß ich die Kleinen noch vor dem Abendessen baden und sie auf das Schlafengehen vorbereiten. Natürlich lese ich ihnen auch Geschichten vor. Wenn die Eltern zu Hause bleiben, gibt man mir den Abend frei, sonst bleibe ich so lange bei den Kindern, bis sie einschlafen. Den restlichen Abend verbringe ich dann gemeinsam mit den Eltern oder in meinem Zimmer. Ich lese, nähe oder sehe mir das Fernsehprogramm an. Zur Innenstadt sind es gut 10 km, und die Busverbindungen sind nicht so günstig...".

II. Rechte und Pflichten
Das Europäisches Abkommen des Europarates über die Au-pair-Beschäftigung enthält Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pair-Beschäftigten. Hinzu kommen, da man die Beschäftigung von Au-pairs in Deutschland schon seit vielen Jahren kennt, gewisse Gepflogenheiten.

Dauer der Beschäftigung
Zumeist werden Au-pairs für die Dauer von 12 Monaten in der Familie aufgenommen.

Arbeits- und Freizeit, Erholungsurlaub
Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als 5-6 Stunden betragen. Nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Das Au-Pair kann 2-3 mal pro Woche am Abend als Babysitter eingesetzt werden (rechtzeitlige Absprache ubedingt erforderlich). Wird aus besonderem Anlass eine längere Arbeitszeit erforderlich, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au-pair steht mindestens 1,5 voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung. Wird das Au-pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z. B. Betreuung der Kinder usw.). So ein Urlaub ist möglich nur wenn unwesentliche Aufgaben übernommen werden und keine Arbeitspflicht besteht.

Sprachkurs
Jedem Au-pair ist die Möglichkeit zu geben, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und andere Veranstaltungen zu besuchen. Die Familie finanziert eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr bis Sprachkurs. Für die Kosten des Sprachlehrgangs Au-Pair muss jedoch selbst aufkommen.

Unterkunft und Verpflegung
Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich steht dem Au-pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben. Taschengeld und Reisekosten
Ein Au-pair ist kein(e) Hausangestellte(r). Im Vordergrund steht, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit üblicherweise 400,- DM im Monat. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-pair.

Kranken- und Unfallversicherung
Auf jeden Fall muss ein Au-pair in Deutschland für den Fall der Krankheit versichert werden (gesetzlich oder privat). Außerdem muss es zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie. Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

Das Au-pair-Verhältnis ist ein auf eine bestimmte Dauer befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Es endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Es dürfte aber selbstverständlich sein, dass man sich nicht schon während der ersten Tage des Zusammenlebens trennt; der erste "Kulturschock" (z. B. aufgrund der andersartigen Lebens- und Essensgewohnheiten) wird bei gutem Willen erfahrungsgemäß nach einiger Zeit überwunden. Sollte jedoch ein harmonisches Zusammenleben nicht möglich sein, sollte die Au-pair-Agentur hierüber so bald wie möglich informiert werden. Sie wird versuchen, sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

III. Bewerbung und Vermittlung
Au-pairs müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen bei Beantragung des Visums noch nicht 25 Jahre alt sein. Das Visum sollte zur Vermeidung von Schwierigkeiten so rechtzeitig beantragt werden, dass die Altersgrenze bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nicht überschritten wird.

Es wird erwartet, dass Bewerberinnen über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Interessentinnen sollten ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und ansprechende Bilder beifügen.

Bei der Vermittlung wird die Au-pairs-Agentur die Vorstellungen der Familie und der Bewerberin bzw. des Bewerbers soweit wie möglich berücksichtigen. Eine Vermittlung kann grundsätzlich nur in Familien erfolgen, bei denen mindestens ein erwachsenes Familienmitglied Deutsche(r) ist.

IV. Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisbestimmungen
Au-pairs benötigen, wenn sie nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, eine Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor der Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (das ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zuständiges Konsulat) in Form eines Visum beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde. Die Arbeitserlaubnis wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder deren Zusage voraus. Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise und für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts einen gültigen Reisepass ihres Herkunftlandes. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise muss bei der Ausländerbehörde eine "Aufenthaltserlaubnis" beantragt werden.

V. Zu guter Letzt
Für weitere Fragen steht die Au-pair-Agentur zur Verfügung. Au-pair-Agentur in Deutschland ist verpflichtet, dem Au-pair während des Aufenthalts bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie beizustehen. Wenn Sie sich entschlossen haben, als Au-pair in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, gehen Sie aufgeschlossen auf Ihre Gastfamilie zu und teilen Sie mit ihr unvoreingenommen ihre Lebensgewohnheiten und Gepflogenheiten - die Sie ja in Deutschland kennenlernen möchten. Bemühen Sie sich ernsthaft und nachdrücklich um die Vervollständigung Ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und nehmen Sie sich vor, aus den vielen neuen und zum Teil ungewohnten, manchmal schwierigen, aber auch schönen Eindrücken eine wertvolle Lebenserfahrung zu gewinnen. Einem erfolgreichen Aufenthalt in Deutschland dürfte dann nichts im Wege stehen.
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